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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fussreflexzonen-Therapie Studio

Antonia Soulfeet  | Schönmaiengässchen 22 |  8200 Schaffhausen  |  Schaffhausen, Schweiz

Gültig ab: 1. Januar 2026

 

§ 1  Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

 

  • 1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Behandlungs- und Beratungsleistungen, die von Antonia Soulfeet (nachfolgend «Studio» oder «Therapeutin/Therapeut») gegenüber Klientinnen und Klienten (nachfolgend «Klientschaft») erbracht werden.

  • 1.2  Das Vertragsverhältnis zwischen dem Studio und der Klientschaft untersteht dem schweizerischen Auftragsrecht gemäss Art. 394 ff. OR. Die Therapeutin/der Therapeut schuldet eine sorgfältige Behandlung nach den Grundsätzen der Fachkunde, nicht jedoch einen bestimmten Behandlungserfolg.

  • 1.3  Durch die Buchung eines Termins oder die Inanspruchnahme einer Behandlung erklärt die Klientschaft die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB (Art. 1 und Art. 6 OR). Die AGB sind im Studio sowie auf der Website des Studios einsehbar und können auf Anfrage kostenlos zugestellt werden.

  • 1.4  Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und haben gegenüber den AGB Vorrang.

  • 1.5  Subsidiär gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220).

 

§ 2  Leistungen und Behandlungsumfang

  • 2.1  Das Studio erbringt Leistungen im Bereich der Fussreflexzonentherapie. Diese umfassen insbesondere:

    • Erstbehandlung mit Befunderhebung und individuellem Therapiegespräch

    • Klassische Fussreflexzonenbehandlung

    • Kurzbehandlungen und Entspannungsanwendungen

    • Beratung zu ergänzenden naturheilkundlichen Massnahmen

  • 2.2  Die Fussreflexzonentherapie ist eine anerkannte Methode der Komplementärmedizin. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung und ist nicht gleichzusetzen mit schulmedizinischen Therapiemethoden. Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden wird die Klientschaft ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hingewiesen.

  • 2.3  Der genaue Behandlungsumfang und allfällige besondere Empfehlungen werden bei jedem Termin individuell besprochen. Die Therapeutin/der Therapeut behält sich vor, eine Behandlung aus fachlichen oder gesundheitlichen Gründen abzulehnen oder zu unterbrechen, insbesondere wenn Kontraindikationen vorliegen.

  • 2.4  Gutscheine sind übertragbar und ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

 

§ 3  Terminvereinbarung und Absagen

  • 3.1  Termine werden telefonisch, per E-Mail, über das Buchungsportal des Studios oder persönlich vereinbart. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich oder mündlich.

  • 3.2  Terminabsagen sind mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail zu melden.

  • 3.3 Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Benachrichtigung werden 100% des vereinarten  Behahndlungspreises in Rechnung gestellet.

  • 3.4  Ausnahmen gelten bei nachgewiesener höherer Gewalt (z.B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall), über die das Studio unverzüglich zu informieren ist.

  • 3.5  Das Studio behält sich vor, Termine bei Bedarf anzupassen oder zu verlegen. Die Klientschaft wird so frühzeitig wie möglich informiert.

 

§ 4  Preise und Zahlungsbedingungen

  • 4.1  Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Preise gemäss der Preisliste des Studios. Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

  • 4.2  Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Behandlung vor Ort zu entrichten. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung und TWINT. Rechnungsstellung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

  • 4.3  Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 Abs. 1 OR zu berechnen und nach schriftlicher Mahnung mit Fristansetzung rechtliche Schritte einzuleiten.

  • 4.4  Preisänderungen werden der Klientschaft rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.

 

§ 5  Beendigung des Vertragsverhältnisses

  • 5.1  Gemäss Art. 404 Abs. 1 OR kann das Auftragsverhältnis von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, ohne dass besondere Gründe vorliegen müssen. Dieses Recht ist zwingender Natur und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (BGE 115 II 464).

  • 5.2  Widerruft die Klientschaft einen laufenden Behandlungsauftrag zur Unzeit, d.h. zu einem für das Studio besonders ungünstigen Zeitpunkt und ohne sachliche Rechtfertigung, ist sie zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet (Art. 404 Abs. 2 OR). Der Schadensersatz beschränkt sich auf das negative Interesse.

  • 5.3  Kündigt das Studio das Vertragsverhältnis, hat die Klientschaft Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter, jedoch noch nicht erbrachter Leistungen (Art. 394 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 404 OR).

  • 5.4  Bei Therapiepaketen (Mehrsitzungsvereinbarungen) kann die Klientschaft jederzeit auf nicht bezogene Einheiten verzichten. Eine Erstattung bereits bezahlter Pakete erfolgt anteilsmässig für nicht bezogene Behandlungen, abzüglich einer Verwaltungspauschale von CHF 20.–.

 

§ 6  Haftung

  • 6.1  Die Therapeutin/der Therapeut verpflichtet sich, die Behandlungen nach dem anerkannten Stand der Fachkunde der Fussreflexzonentherapie, mit der erforderlichen Sorgfalt und im Interesse der Klientschaft durchzuführen.

  • 6.2  Das Studio haftet für Schäden, die es oder seine Hilfspersonen der Klientschaft widerrechtlich und schuldhaft zugefügt haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Personenschäden kann nicht ausgeschlossen werden (Art. 100 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 27 ZGB).

  • 6.3  Das Studio haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben der Klientschaft über ihren Gesundheitszustand zurückzuführen sind. Die Klientschaft ist verpflichtet, das Studio vor der Behandlung über alle relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Erkrankungen, Medikamente sowie bekannte Kontraindikationen zu informieren.

  • 6.4  Für persönliche Wertgegenstände der Klientschaft, die im Wartebereich oder in den Behandlungsräumen aufbewahrt werden, übernimmt das Studio keine Haftung, sofern der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht des Studios zurückzuführen ist.

 

§ 7  Datenschutz

  • 7.1  Das Studio bearbeitet Personendaten der Klientschaft (Name, Adresse, Gesundheitsinformationen) ausschliesslich im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen und im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023).

  • 7.2  Die erhobenen Gesundheitsdaten gelten gemäss Art. 5 lit. c DSG als besonders schützenswerte Personendaten. Sie werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Klientschaft an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

  • 7.3  Die Klientschaft hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Bearbeitung sowie auf Datenportabilität (Art. 25 ff. DSG). Ein entsprechendes Begehren ist schriftlich an das Studio zu richten.

  • 7.4  Behandlungsunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt, sofern keine abweichenden gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorschriften gelten. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten sicher vernichtet.

  • 7.5  Die vollständige Datenschutzerklärung ist im Studio erhältlich sowie auf der Website des Studios abrufbar.

§ 8  Schweigepflicht

  • 8.1  Die Therapeutin/der Therapeut unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht bezüglich aller ihr/ihm im Rahmen der Behandlung anvertrauten Informationen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Behandlungsverhältnisses.

  • 8.2  Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Klientschaft möglich.

 

§ 9  Gesundheitliche Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht

  • 9.1  Die Klientschaft ist dafür verantwortlich, das Studio vollständig und wahrheitsgemäss über ihren Gesundheitszustand, bestehende Erkrankungen, Schwangerschaften, Medikamente sowie bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten zu informieren.

  • 9.2  Die Klientschaft erscheint pünktlich und in einem Zustand zum Termin, der eine Behandlung ermöglicht. Bei sichtbarer Beeinträchtigung (z.B. durch Alkohol, Drogen) ist das Studio berechtigt, den Termin ohne Entschädigung zu beenden.

  • 9.3  Die Klientschaft nimmt zur Kenntnis, dass Behandlungsergebnisse individuell sind und nicht garantiert werden können. Empfehlungen zu Nachsorge und Selbstbehandlung sollten eigenverantwortlich und bei Unsicherheit nach ärztlicher Rücksprache umgesetzt werden.

 

§ 10  Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt

  • 10.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Art. 20 Abs. 2 OR). Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

  • 10.2  Das Studio behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden der Klientschaft rechtzeitig mitgeteilt und gelten für zukünftige Behandlungen. Für laufende Pakete gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

 

§ 11  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 11.1  Diese AGB sowie das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Studio und der Klientschaft unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR, SR 220), dem Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) sowie dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1).

  • 11.2  Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Studios in Schaffhausen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des betreffenden Kantons bleibt vorbehalten.

  • 11.3  Das Studio ist bereit, Meinungsverschiedenheiten im Sinne einer einvernehmlichen Lösung auf dem Verhandlungsweg beizulegen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Rechtlicher Hinweis

Diese AGB wurden nach dem Stand des Schweizer Obligationenrechts (OR) und des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG, in Kraft seit 1. September 2023) erstellt. Sie dienen als Vorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es wird empfohlen, dieses Dokument vor Verwendung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen des Schweizer Rechts prüfen zu lassen und mit den konkreten betrieblichen Umständen Ihres Studios abzustimmen.

 

Akzeptanzerklärung der Klientschaft

Mit der Vereinbarung eines Termines, bestätigt der/die Klient:in die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios Antonia Soulfeet gelesen, verstanden und akzeptiert diese als verbindliche Grundlage des Behandlungsverhältnisses.

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